Der DZHW-Brief 03/25 thematisiert die Adäquanz der Beschäftigung von Hochschulabsolvent*innen des Prüfungsjahrgangs 2021. Zum Befragungszeitpunkt (ca. 1,5 bis 2,5 Jahre nach dem Abschluss) sieht sich die große Mehrheit der Absolvent*innen als adäquat beschäftigt. Die im Studium erworbenen Zertifikate können demnach mehrheitlich auf dem Arbeitsmarkt verwertet werden und das Niveau sowie die Aufgaben der Beschäftigungen sind den Studienabschlüssen entsprechend angemessen.
Unterschiede zeigen sich hinsichtlich des Geschlechts, da Frauen mit einem Bachelorabschluss häufiger überqualifiziert beschäftigt sind als Männer mit einem Bachelorabschluss. Die Auswertungen verdeutlichen außerdem, dass Absolvent*innen vor allem dann angemessen beschäftigt sind, wenn ihre Tätigkeit zur studierten Fachrichtung passt. Im Falle einer fachfremden Beschäftigung kann der Studienabschluss in dieser frühen Phase des Einstiegs auf dem Arbeitsmarkt hingegen seltener in eine adäquate Beschäftigung überführt werden.
Der vollständige DZHW-Brief 03/2025 steht hier zum Download bereit.